Die elektronische Rechnung bei Treibstoffankauf ist auf 01/01/2019 aufgeschoben worden, nicht jedoch die Pflicht zur Zahlung mittels Bancomat, Kreditkarte, Debitkarte oder aufladbare Karte, bzw. Banküberweisung (kein Bargeld!!)

 

Ab 1. Januar 2019 wird die bisherige Treibstoffkarte abgeschafft;

  • Die Ankäufe von Treibstoffen bei Tankstellen werden in Zukunft nur mehr mittels elektronischer Rechnung dokumentiert;

 

  • Die Übermittlung der elektronischen Rechnung an das SdI- System erfolgt mittels:
  • a) zertifizierten E-Mail Adresse (PEC)
  • b) an die von der Agentur der Einnahmen zur Verfügung gestellten IT-Dienste (Webportal oder APP), Anmeldung erforderlich

 

  • Zum Zweck der Absetzbarkeit der Kosten und der Mehrwertsteuer der Benzinspesen darf der Ankauf des Treibstoffes nur mehr mittels Bancomat, Kreditkarte, Debitkarte oder aufladbare Karten (prepagate) bzw. Banküberweisung erfolgen (kein Bargeld!!!);

 

  • Für eine schnelle Datenübermittlung an den Tankstellenbetreiber zur elektronischen Rechnungstellung können wir Ihnen Ihren QR Code übermitteln;

 

  • Es kann eventuell eine elektronischen Benzinkarten bei die einzelnen Energiekonzernen beantragt werden (z.B. Esso, Eni, Q8, usw.), wenden Sie sich dafür am besten an Ihre Vertrauenstankstelle;

 

 

Für Unterwerksverträge (subappalto) bei öffentlichen Aufträgen gilt ab 01/07/2018 nur mehr die elektronische Rechnungsstellung.