Die erhöhte Abschreibung von neuen Anlagegütern ist ab 01/04/2019 bis zu einem Maximalbetrag von 2,5 Millionen Euro wieder anwendbar.

Das sg. Wachstumsdekret (decreto crescita) sieht die Anwendung dieser Steuerbegünstigung für Investitionen von Firmen und Freiberuflern im Zeitraum 01/04/2019 – 31/12/2019, bzw. 30/06/2020, wenn innerhalb 31/12/2019 der Auftrag vom Lieferant angenommen und eine Anzahlung von mindestens 20% der Gesamtkosten getätigt worden ist, vor.

Die um 30% erhöhte Abschreibung betrifft neue materielle Anlagegüter, die von Firmen oder Freiberuflern als Eigentümer oder Inhaber betrieblich genutzt werden.

Ausgeschlossen sind:

  • Anlagegüter mit Abschreibungssatz von weniger al 6,5%
  • Gebäude
  • Personenkraftwagen (und andere Fahrzeuge laut Art. 164 comma 1 TUIR)
  • Immaterielle Anlagegüter
  • Langfristige Ausrüstungen laut Tabelle in Anhang 3 Haushaltsrahmengesetz 2016 (legge di stabilità)