Hier eine zusammengefasste Auflistung der wichtigsten Neuerungen:

  • Verlängerung der IRPEF-absetzbarkeit von 50 bzw. 65% für bauliche Wiedergewinnung + Möbelbonus und energetische Sanierung
  • Bestätigung des sg. „bonus riqualificazione alberghi“ für bauliche Wiedergewinnung und energetische Sanierung
  • Verlängerung bis zum 31/12/2017 der sg. „Maxi-Abschreibungen“ (+ 40% auf Anschaffungskosten) – ausgenommen sind PKWs, die auch zum Teil privat genutzt werden
  • Einführung der sg. „Iper-Abschreibungen“ für dne Ankauf von Neugütern, die die Digitalisierung und die technologische Umwandlung unterstützen (vorgegebene Auflistung der Güter im Anhang A zum Gesetz)
  • Erweiterung bis zum Jahr 2020 des Steuerguthabens für Investitionen in Forschung und Entwicklung
  • Einführung der sg. einfachen Buchführung nach Kassenprinzip (unsere Kunden erhalten ein detailliertes Rundschreiben zum Thema)
  • Zahlung der Steuereinbehalte für Kondominien nach Erreichung der Grenze von 500 € Spesen – die Einbehalte müssen auch falls die Grenze nicht erreicht wird jeweils innerhalb 30/06 und 20/12 eines jeden Jahres bezahlt werden
  • Erhöhung des Limits auf 5.164,57 € für langfristigen Autoanleihen von Seiten von Handelsagenten
  • Reduzierung Fernsehgebühr RAI auf 90 €
  • Erhöhung des Limits auf 400.000 € für die Anwendung des Forfaitsystems von Seiten der ASD
  • Bestätigung der Förderungen für wieder heimkehrende Arbeiter (auch Freiberufler)
  • Einführung eines begünstigten Steuerregims für „neue“ Ansässige
  • Reduzierung auf 25% der Beiträge für die gesonderte NISF-Verwaltung
  • Bestätigung der Beitragsberfreiung für Direktanbauer
  • Bestätigung der Prämie über 800 € für Neugeborene
  • Anerkennung eines Beitrags für den Besuch von Kinderhorten (ab 01/01/2016 geborene Kinder)
  • Möglichkeit zur Anwendung einer neuen Einkommenssteuer (IRI) mit fixem %Satz von 24% (wie IRES-Subjekte) für Einzelfirmen und Personengesellschaften mit ordentlicher Buchführung
  • Reduzierung der ACE-Vorteile auf 2,3%
  • Verlängerung auch für 2017 der Möglichkeit zur Aufwertung von Grundstücken, Beteiligungen und Firmengütern
  • Bestätigung auch für 2017 der Möglichkeit für Einzelfimen zum begünstigten Ausschluss von Firmenimmobilien 
  • Kultur-Bonus für 18jährige auch für 2017 bestätigt
  • Abschaffung der Erhöhung des MwSt-Satzes für das Jahr 2017

 

Für genauere Angaben bitten wir unsere Kunden sich direkt mit unserem Studio in Verbindung zu setzen.