Hier eine zusammengefasste Auflistung der wichtigsten Neuerungen:
- Nicht Anwendung der Erhöhung des MwSt-Satzes für das Jahr 2020
- Bestätigung des Pauschalbesteuerungssystems für Umsätze bis zu 65.000 €, jedoch Ausschluss für Subjekte mit mehr als 30.000 € Einkommen aus abhängiger Arbeit
- Erhöhung der IMU-GIS-Absetzbarkeit von 40 auf 50%
- Verminderung der Ersatzsteuer von 15 auf 10% für Mietverträge mit begünstigtem Mietzins (canone concordato)
- Verlängerung der IPREF-Absetzbarkeit für energiesparende Investitionen (65 oder 50%)
- Verlängerung der IRPEF-Absetzbarkeit für bauliche Wiedergewinnung (50%), Möbelbonus und Bonus für Grünanlagen
- Neuer Steuerbonus für Wiedergewinnung/Renovierung von Außenfassaden (90%)
- Bestätigung der IRPEF-Befreiung für Direktanbauer, ab 2021 ist die Besteuerung auf 50% angesetzt
- Neues Steuerguthaben von 40 bzw. 20% für Investitionen in neuen Anlagegütern, ersetzt die erhöhte Abschreibequote – „maxi/iper ammortamento“ (bestimmte Fahrzeuge und Immobilien sind ausgeschlossen)
- Anrecht auf Steuerguthaben für Investitionen in Forschung und Entwicklung, ökologische Umstellung, technische Innovation 4.0 und altre innovative Aktivitäten
- Verlängerung mit Abänderungen des sg.„Bonus Formazione 4.0“
- Wiedereinführung der Steuervorteile für wieder investierte Gewinne sg. ACE
- Anrecht auf Geldrückerstattung für physische Personen, die mit elektronischen Zahlungsmitteln zahlen
- Erhöhung der absetzbaren Veterinärspesen von 387,34 auf 500,00 € (Selbstbeteiligung 129,11 € bleibt)
- Erweiterung des sg. „bonus edicole“
- Steuerabsatzbeträge werden nun nach Einkommen moduliert (bis 120.000 € Einkommen voller Abzug, ausgeschlossen sind Arztspesen und Darlehenszinsen)
- Fringe benefit für Verträge ab 01/07/2020 mit Berechnung je nach Luftverschmutzungsklasse des Fahrzeugs
- Steuerabzugbeträge werden nur noch anerkannt, wenn die Zahlung mit nachvollziehbaren Zahlungsmitteln erfolgt ist (Medikamente und Leistungen in Krankenhäsern ausgeschlossen)
- Möglichkeit zur vorteilhaften Ausweisung von Immobilien für Einzelunternehmer
- Möglichkeit zur Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen für physische Personen, einfache Gesellschaften und Freiberuflervereinigungen
- Erhöhung der Ersatzsteuer von 20 auf 26% bei Verkauf von Immobilien innerhalb von fünf Jahren ab Ankauf/Bau
- Möglichkeit zur Aufwertung von Firmengütern/Beteiligungen für Kapitalgesellschaften
- Einführung der sofort exekutiven Steuerfeststellung zur Eintreibung der Gemeindesteuern (Bsp. GIS, IMU, TASI)
- Abschaffung der Möglichkeit zur Anwendung der Ersatzbesteuerung von 21% (cedolare secca) für Mietverträge mit kommerziellen Immobilien
- Neues Steuerguthaben im Falle von Spesen für die Sicherheit von Gebäuden (Ankauf und Installation von strukturellen Überwachungssystemen)
- Bestätigung Babybonus berechnet nach ISEE
- Einführung Bonus für Kinderhorte in der Steuergesetzgebung, variabel je nach ISEE
- Bestätigung Kulturbonus
Die Auflistung ist für eine bessere Lesbarkeit gewollt kurz und stichwortartig verfasst worden. Für genauere Angaben bitten wir unsere Kunden sich direkt mit unserem Studio in Verbindung zu setzen.