Hier eine zusammengefasste Auflistung der wichtigsten Neuerungen:

  • Nicht Anwendung der Erhöhung des MwSt-Satzes für das Jahr 2019
  • Erweiterung des Pauschalbesteuerungssystems bis zu Umsätze von 65.000 €
  • Erhöhung der IMU-GIS-Absetzbarkeit von 20 auf 40%
  • Möglichkeit zur Anwendung einer Ersatzsteuer von 15% auf Einkommen für private Nachhilfestunden von Seiten von Lehrpersonal mit Fixposten
  • Möglichkeit ab 2020 zu Anwendung einer flat-tax von 20% für Umsätze von 65.000 bis 100.000 € (Pauschalsteuersystem)
  • Neue Behandlung der Verluste für Einzelfirmen und Beteiligungen in Personengesellschaften (werden mit Ausnahmen für 2018 und 2019 den Verlusten von Kapitalgesellschaften gleichgestellt)
  • Vorzugsbesteuerung von 15% für wieder investierte Gewinne von Kapitalgesellschaften (innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Grenzen)
  • Abschaffung der niedrigeren IRES für gemeinnützige Einrichtungen
  • Möglichkeit zu einem Beitrag bei Einrichtung/Kauf von Kassageräten für die telematische Versendung der Tagesinkassi
  • Möglichkeit zur Anwendung der Ersatzbesteuerung von 21% (cedolare secca) für Mietverträge mit kommerziellen Immobilien (Katasterkategorie C/1, maximal 600 qm)
  • Verlängerung Anwendung „Iper Ammortamento“
  • Möglichkeit zur vorteilhaften Ausweisung von Immobilien für Einzelunternehmer
  • Verlängerung der IPREF-Absetzbarkeit für energiesparende Investitionen (65 oder 50%)
  • Verlängerung  der IRPEF-Absetzbarkeit  für bauliche Wiedergewinnung (50%), Möbelbonus und Bonus für Grünanlagen
  • Verlängerung Bonus „Formazione 4.0“
  • Erhöhung des Bargeldlimits von 10.000 auf 15.000 € für Einkäufe von Touristen aus der EU und aus nicht-EU-Ländern
  • Unter gewissen Voraussetzungen, Zuerkennung einer Entschädigung für Detailhandelsunternehmer, die im Jahr 2019 die Tätigkeit auflassen
  • Möglichkeit zur Aufwertung von Firmengütern/Beteiligungen für Kapitalgesellschaften
  • Möglichkeit zur Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen für physische Personen, einfache Gesellschaften und Freiberuflervereinigungen
  • Abschaffung der Steuer IRI ab 2018
  • Abschaffung der ACE-Begünstigung
  • Abschaffung gewisser IRAP-Absetzbeträge
  • Anwendung eines erleichterten IMU-GIS-Satzes für Immobilien in Nutzungsleihe an Verwandte ersten Grades in direkter Linie
  • Möglichkeit zur begünstigten Tilgung von Steuerschulden für Subjekte mit gravierenden finanziellen Problemen
  • Erhöhung des Beitrages für Kinderhorte von 1.000 auf 1.500 €
  • Bestätigung Kulturbonus

 

 

Die Auflistung ist für eine bessere Lesbarkeit gewollt kurz und stichwortartig verfasst worden. Für genauere Angaben bitten wir unsere Kunden sich direkt mit unserem Studio in Verbindung zu setzen.